Leichte Sprache – gesetzliche Rahmenbedingungen in D‑A‑CH
Entdecken Sie nationale und internationale Vorgaben, Haftungsrisiken sowie konkrete Anforderungen für Behörden, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bzgl. Barrierefreiheit und Leichte Sprache.
Öffentlicher Sektor und Verwaltung
In Deutschland verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) öffentliche Stellen zu barrierefreier Information. Seit der Novelle 2018 sieht § 11 BGG vor, dass Behörden in „einfacher und verständlicher Sprache“ mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen kommunizieren sollen.
Auf Verlangen müssen Bescheide, Formulare oder Verträge erläutert werden – notfalls in Leichter Sprache (§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache Behindertengleichstellungsgesetz ).
Zudem sollen Behörden verstärkt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen und ihre Mitarbeiter im Verfassen solcher Texte schulen (§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache Behindertengleichstellungsgesetz ).
Die Bundesregierung wurde beauftragt, darauf hinzuwirken, dass Behörden Leichte Sprache stärker einsetzen (§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache Behindertengleichstellungsgesetz ). Parallel dazu verlangt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom Bund, dass zentrale Hinweise auf jeder Behörden-Website auch in Leichter Sprache angeboten werden. §4 BITV 2.0 schreibt vor, dass auf der Startseite Erläuterungen in Leichter Sprache zu bieten sind, darunter: “1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten, 2. Hinweise zur Navigation, 3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, 4. Hinweise auf weitere […] Informationen in […] Leichter Sprache.” (Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Leichte Sprache).
Diese Vorgaben setzen die EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 in deutsches Recht um (Gesetzliche Grundlagen - Einfache Sprache | Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?).
Auch Österreich und die Schweiz erkennen Leichte Sprache als Mittel zur Barrierefreiheit an.
In Österreich gelten für Bundesbehörden vergleichbare Verpflichtungen durch die Umsetzung der EU-Richtlinie; z.B. bietet das österreichische Parlament wichtige Inhalte in Leichter und Einfacher Sprache an (Barrierefreiheit | Parlament Österreich).
In der Schweiz verpflichtet das Behindertengleichstellungsrecht Bund und Kantone, Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Offizielle Stellen setzen vermehrt auf leicht verständliche Sprache – so hat der Kanton St. Gallen 2015 als erster ein Gesetz in Leichte Sprache übersetzt (Leichte Sprache statt Beamtenjargon - www.humanrights.ch).
Ein Faktenblatt des Eidgenössischen Departements des Innern betont: “Personen mit kognitiver Behinderung […] haben Schwierigkeiten, geschriebene Informationen zu verstehen. Um Webinhalte […] zugänglich zu gestalten, braucht es Informationen, die in die Leichte Sprache übersetzt sind, und einfach benutzbare Webseiten. Leichte Sprache zielt auf eine besonders einfache Verständlichkeit ab […]” (Faktenblatt Barrierefreiheit).
Diese Entwicklung stützt sich auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), die in D-A-CH gilt. Artikel9 UN-BRK verpflichtet die Staaten, Informationen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und fördert ausdrücklich die Verwendung von einfacher und Leichter Sprache (Gesetzliche Grundlagen - Einfache Sprache | Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?).
In Deutschland gibt es das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG).Es verpflichtet Behörden: Informationen müssen barrierefrei sein.Seit 2018 steht in § 11 BGG: Behörden müssen mit Menschen mit Lern-Schwierigkeiten in „einfacher und verständlicher Sprache“ sprechen.
Menschen können Bescheide, Formulare oder Verträge erklären lassen.Wenn nötig, muss die Erklärung in Leichter Sprache sein.(§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz)
Behörden sollen mehr Informationen in Leichter Sprache anbieten.Außerdem sollen die Mitarbeiter lernen, wie man solche Texte schreibt.(§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz)
Die Bundes-Regierung soll dafür sorgen, dass Behörden Leichte Sprache nutzen.(§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz)Auch die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0) schreibt vor: Wichtige Informationen auf Behörden-Webseiten müssen in Leichter Sprache stehen.§ 4 BITV 2.0 verlangt: Auf der Startseite müssen Erklärungen in Leichter Sprache stehen.Dazu gehören:1. Infos über die wichtigsten Inhalte.2. Hinweise zur Navigation.3. Erklärung zur Barriere-Freiheit.4. Hinweise auf weitere Infos in Leichter Sprache.(Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Leichte Sprache)
Diese Regeln kommen aus der EU-Webseiten-Richtlinie 2016/2102.Sie ist jetzt deutsches Recht.(Gesetzliche Grundlagen - Einfache Sprache | Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?)
Auch Österreich und die Schweiz nutzen Leichte Sprache für Barriere-Freiheit.
In Österreich müssen Bundes-Behörden ähnliche Regeln einhalten.Das österreichische Parlament bietet wichtige Inhalte in Leichter und Einfacher Sprache an.(Barrierefreiheit | Parlament Österreich)
In der Schweiz sagt das Behinderten-Gleichstellungsrecht: Der Bund und die Kantone müssen ihre Informationen für alle zugänglich machen.Der Kanton St. Gallen war 2015 der erste, der ein Gesetz in Leichte Sprache übersetzt hat.(Leichte Sprache statt Beamtenjargon - www.humanrights.ch)
Ein Faktenblatt vom Eidgenössischen Departement des Innern sagt:„Menschen mit Lern-Schwierigkeiten haben Probleme mit geschriebenen Infos.Um Webseiten zugänglich zu machen, braucht es Leichte Sprache und einfache Bedienung.“(Faktenblatt Barrierefreiheit)
Diese Regeln kommen aus der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UNO-BRK).Sie gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.Artikel 9 UNO-BRK sagt: Staaten müssen Infos für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.Leichte Sprache wird ausdrücklich empfohlen.(Gesetzliche Grundlagen - Einfache Sprache | Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?)
Finanz- und Dienstleistungssektor
Im Finanzwesen rückt LS durch neue EU-Vorgaben in den Fokus.
Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) fordert ab 2025 auch von privaten Anbietern Barrierefreiheit.
Deutschland hat dies im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das ab Juni 2025 gilt (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken).
Dieses Gesetz erstreckt sich ausdrücklich auf Bankdienstleistungen: “§1 Abs.3 Nr.3 BFSG regelt, dass das Gesetz auch für sog. Bankdienstleistungen gilt, die nach dem 28.Juni2025 an Verbraucher erbracht werden.” Bankdienstleistungen umfassen etwa Kreditverträge, Wertpapierdienste und Zahlungsdienste (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken). Konkret bedeutet das, dass Banken ihre Websites, Apps und Infos barrierefrei gestalten müssen (Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.). KPMG bezeichnet dies als “einschneidende Veränderung” für Banken, da gerade Produktinformationen und Vertragsbedingungen oft unnötig kompliziert formuliert sind (Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.). Untersuchungen zeigen, dass die Kundenkommunikation vieler Finanzdienstleister sprachlich zu komplex und „sperrig“ ist (Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.). Künftig müssen solche Inhalte verständlicher werden – Leichte Sprache kann hier Abhilfe schaffen, um die Vorgaben zu erfüllen.
Auch in Österreich tritt 2025 ein Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das alle neuen digitalen Finanzprodukte und -services zur Barrierefreiheit verpflichtet (Das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich 2025 - Was bedeutet das ...).
Schon jetzt verlangen allgemeine Verbraucherrechte klare und verständliche Sprache in Vertragsdokumenten. So müssen z.B. Produktinformationsblätter oder Versicherungsbedingungen laut EU-Recht “klar und verständlich” formuliert sein, um für Kunden nachvollziehbar zu sein. Nationale Finanzaufsichten wie die deutsche BaFin bieten daher Informationen in Leichter Sprache an (etwa barrierefreie Webseiten-Erklärungen (Erklärung zur Barrierefreiheit - Deutsche Finanzagentur)) und sensibilisieren die Branche für einfache Kommunikation. Diese regulatorischen Trends im Finanzsektor zielen darauf ab, komplexe Inhalte – z.B. zu Bankkonten, Krediten oder Versicherungen – so aufzubereiten, dass auch Menschen mit geringerer Literalität oder kognitiven Einschränkungen sie verstehen können.
Leichte Sprache reduziert Barrieren bei Finanzprodukten und hilft Instituten zugleich, ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten besser zu erfüllen.
Im Finanz-Wesen wird Leichte Sprache immer wichtiger.Der Grund: Neue EU-Regeln verlangen mehr Barriere-Freiheit.
Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) fordert ab 2025: Auch private Anbieter müssen barrierefrei sein.
Deutschland hat diese Regel in das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) übernommen.Es gilt ab Juni 2025.(Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz und Barriere-Freiheit für Banken)
Das Gesetz gilt auch für Bank-Dienstleistungen.In §1 Abs.3 Nr.3 BFSG steht: Alle Bank-Dienstleistungen für Kunden nach dem 28. Juni 2025 müssen barrierefrei sein.Dazu gehören Kredit-Verträge, Wertpapier-Dienste und Zahlungs-Dienste.(Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz und Barriere-Freiheit für Banken)Das bedeutet: Banken müssen ihre Webseiten, Apps und Infos barrierefrei gestalten.(Was Banken jetzt bei der Barriere-Freiheit tun müssen)
KPMG sagt: Das ist eine „einschneidende Veränderung“ für Banken.Oft sind Produkt-Infos und Verträge unnötig kompliziert.(Was Banken jetzt bei der Barriere-Freiheit tun müssen)Studien zeigen: Viele Banken benutzen zu schwere Sprache.Die Infos sind oft zu kompliziert und schwer verständlich.(Was Banken jetzt bei der Barriere-Freiheit tun müssen)In Zukunft müssen Banken verständlicher schreiben.Leichte Sprache kann helfen, diese Regeln einzuhalten.
Auch in Österreich gibt es neue Regeln.Ab 2025 gilt dort das Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG).Es verlangt: Alle neuen digitalen Finanz-Produkte müssen barrierefrei sein.(Das Barrierefreiheits-Gesetz in Österreich 2025)
Schon heute verlangen Verbraucher-Rechte: Sprache in Verträgen muss klar und verständlich sein.Produkt-Infos und Versicherungs-Bedingungen müssen so geschrieben sein, dass Kunden sie verstehen.Das ist EU-Recht.In Deutschland achtet die BaFin darauf.Sie bietet barrierefreie Infos an, zum Beispiel auf Webseiten.(Erklärung zur Barriere-Freiheit - Deutsche Finanz-Agentur)Auch Banken sollen verständlicher schreiben.Das gilt für Infos zu Bank-Konten, Krediten und Versicherungen.So können Menschen mit Lern-Schwierigkeiten die Inhalte besser verstehen.
Leichte Sprache hilft bei Finanz-Produkten.Sie macht Infos verständlicher.Sie hilft Banken, ihre Beratungs-Pflichten zu erfüllen.
Gesundheitswesen und Patientenkommunikation
Im medizinischen Bereich ist verständliche `Kommunikation gesetzlich geboten, um informierte Entscheidungen der Patienten zu gewährleisten.
Das deutsche Patientenrechtegesetz (2013) hat die Aufklärungspflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch konkretisiert: §630e BGB verlangt, dass Ärzte alle wesentlichen Umstände einer Behandlung erklären – und zwar „für den Patienten verständlich“ (§ 630e BGB Aufklärungspflichten Bürgerliches Gesetzbuch ).
Die Bundesministerien betonen: “Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Aufklärung verständlich sein muss (§630e Abs.2 S.1 Nr.3BGB)” ([PDF] Ratgeber für Patientenrechte - Bundesministerium der Justiz).
Patienten haben ein Recht auf verstündliche Aufklärung und Beratung (Patientenrechte | BMG), andernfalls gilt eine Einwilligung als unwirksam.
In der Praxis bedeutet dies, medizinische Sachverhalte in einfacher Sprache zu erklären – ggf. mit Unterstützung durch Leichte Sprache für Patienten mit kognitiven Einschränkungen. So stellen z.B. Kliniken und Praxen zunehmend Informationsblätter in Leichter Sprache bereit (etwa zu Untersuchungen, Operationen oder zur Hygiene), um Verständnisschwierigkeiten vorzubeugen. Auch im internen Gebrauch sind entsprechende Maßnahmen hilfreich und daher geboten.
Auch im Pflege- und Sozialbereich findet §11 BGG Anwendung:
Die Pflicht der verständlichen Kommunikation gilt explizit auch für Sozialverwaltungen bei der Ausführung von Sozialleistungen (Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Aktuelles - Seit 1. Januar: Behörden sollen mehr in Leichter Sprache in erklären).
Das umfasst Behörden der Gesundheitsversorgung, Reha-Träger, Pflegeberatung etc., die auf Verlangen Bescheide und Formulare in leichter Sprache erläutern müssen (Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Aktuelles - Seit 1. Januar: Behörden sollen mehr in Leichter Sprache in erklären).
Auf internationaler Ebene verlangt Artikel25 UN-BRK (Gesundheit), dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitinformationen erhalten. Die Vertragsstaaten müssen medizinische Informationen “in zugänglichen Formaten” bereitstellen (Faktenblatt Barrierefreiheit) – was Leichte Sprache einschließt.
Gesundheitsdienstleister profitieren davon nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch: Verständliche Patienteninformationen erhöhen die Compliance (Mitwirkung der Patienten an Therapien) und reduzieren Rückfragen oder Missverständnisse.
Damit dient Leichte Sprache im Gesundheitswesen sowohl der Rechtssicherheit (informierte Einwilligung) als auch einer höheren Behandlungsqualität.
Im medizinischen Bereich ist verständliche Kommunikation wichtig.Das Gesetz schreibt vor: Patienten müssen Infos gut verstehen.
Das deutsche Patienten-Rechte-Gesetz (2013) hat die Aufklärungspflichten geregelt.§ 630e BGB verlangt: Ärzte müssen alle wichtigen Infos zu einer Behandlung erklären.Diese Infos müssen „für den Patienten verständlich“ sein.(§ 630e BGB Aufklärungspflichten Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Bundes-Ministerien betonen:„Das Gesetz schreibt vor: Die Aufklärung muss verständlich sein (§ 630e Abs.2 S.1 Nr.3 BGB).“([PDF] Ratgeber für Patientenrechte - Bundesministerium der Justiz)
Patienten haben ein Recht auf verständliche Aufklärung und Beratung.Sonst ist ihre Zustimmung nicht gültig.(Patientenrechte | BMG)
In der Praxis bedeutet das: Ärzte müssen medizinische Themen einfach erklären.Für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten kann Leichte Sprache helfen.Viele Kliniken bieten deshalb Infos in Leichter Sprache an.Zum Beispiel zu Untersuchungen, Operationen oder Hygiene.So gibt es weniger Missverständnisse.
Auch im Pflege- und Sozial-Bereich gilt § 11 BGG.
Die Pflicht zur verständlichen Kommunikation gilt auch für Sozial-Behörden.Das betrifft alle Stellen, die Sozial-Leistungen ausführen.(Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Mehr Leichte Sprache in Behörden)
Dazu gehören Gesundheits-Ämter, Reha-Träger oder Pflege-Beratungen.Auf Wunsch müssen sie Bescheide und Formulare in Leichter Sprache erklären.(Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Mehr Leichte Sprache in Behörden)
Auf internationaler Ebene gibt es Artikel 25 UN-BRK.Er fordert: Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheits-Infos haben.Die Staaten müssen medizinische Informationen „in zugänglichen Formaten“ anbieten.Das schließt Leichte Sprache ein.(Faktenblatt Barrierefreiheit)
Gesundheits-Dienstleister profitieren von verständlichen Patienten-Infos.Patienten verstehen Behandlungen besser und halten sich eher an Therapien.So gibt es weniger Rückfragen und Missverständnisse.
Leichte Sprache bringt Vorteile für das Gesundheits-Wesen.Sie sorgt für Rechts-Sicherheit bei der Patienten-Aufklärung.Sie verbessert die Qualität der Behandlungen.
Technologie-Branche und digitale Informationen
Die IT- und Tech-Branche unterliegt ebenfalls wachsenden Anforderungen an zugängliche und klar verständliche Inhalte.
Öffentliche ICT-Angebote (Websites, Apps) im EU-Raum müssen seit der Webzugänglichkeits-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei sein.
Das schließt die Verständlichkeit von User Interfaces und Online-Texten mit ein:
Nach dem WCAG-Grundsatz “Understandable” dürfen Websites nicht unnötig kompliziert oder unverständlich sein (The 4 Pillars of Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)).
Zwar sind Leichte-Sprache-Texte nicht für alle Inhalte zwingend vorgeschrieben, jedoch wird zumindest einfache, klare Sprache empfohlen. So heißt es in den internationalen Web Content Accessibility Guidelines: “This means the content must be understood by all users. It should not be so complex or difficult to read that users cannot use the information.” (The 4 Pillars of Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)).
Insbesondere für Menschen mit Lernbehinderungen oder geringer Sprachkenntnis sind kurze Sätze, gebräuchliche Wörter und einfache Grammatik entscheidend, um digitale Inhalte zu verstehen ( Use Clear and Understandable Content | Cognitive Accessibility Objective | WAI | W3C) ( Use Clear and Understandable Content | Cognitive Accessibility Objective | WAI | W3C).
Durch den European Accessibility Act werden ab 2025 viele Technologieprodukte und -dokumentationen barrierefrei gestaltet sein müssen – von Selbstbedienungsterminals über E-Reader bis Softwaredokumentation.
Die EU-Norm EN301 549 definiert hierfür technische Kriterien und verweist auf Verständlichkeits-Anforderungen gemäß WCAG 2.1 (z.B. Kennzeichnung der Sprache, Erläuterung von Abkürzungen, Vermeidung von Fachjargon).
Auch Benutzerhandbücher und Gebrauchsanleitungen fallen unter diese Vorgaben, wenn sie Teil eines Produkts sind.
Bereits heute fordern Produktsicherheitsgesetze, dass Anleitungen „in klarer und leicht verständlicher Form“ abzufassen sind – damit alle Nutzer (auch ohne Spezialwissen) sicher damit umgehen können. Beispiel: Die EU-Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass Betriebsanleitungen in der Amtssprache des Nutzers und ohne Verständnishürden verfasst sein müssen.
In sicherheitskritischen Bereichen (Industrie, Transport, Militär) gilt generell: Klare Sprache ist Teil der Sicherheit.
Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzrecht verpflichtet, ihre Mitarbeiter “verständlich sowie arbeitsplatz- und praxisbezogen” zu unterweisen (Unterweisung — bgetem.de - BG ETEM). Betriebsanweisungen müssen in Sprache und Form für die Belegschaft verständlich sein (BGHM: § 31 Besondere Unterweisungen), um Unfälle zu vermeiden.
Diese Prinzipien decken sich mit den Zielen der Leichten Sprache – nämlich Informationen so zu vermitteln, dass wirklich jeder sie verstehen und richtig handeln kann.
Auch die IT- und Tech-Branche muss immer mehr klare und verständliche Inhalte anbieten.
Öffentliche ICT-Angebote (Webseiten, Apps) in der EU müssen seit 2016 barrierefrei sein.Das steht in der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie 2016/2102.
Dazu gehört auch die Verständlichkeit von Nutzer-Oberflächen und Online-Texten.
Nach dem WCAG-Grundsatz „Understandable“ dürfen Webseiten nicht unnötig kompliziert sein.(The 4 Pillars of Web Content Accessibility Guidelines (WCAG))
Leichte Sprache ist nicht immer vorgeschrieben.Aber es wird empfohlen, einfache und klare Sprache zu nutzen.Die internationalen Web-Regeln sagen:„Texte müssen für alle Nutzer verständlich sein.Die Sprache darf nicht zu schwer sein.“(The 4 Pillars of Web Content Accessibility Guidelines (WCAG))
Besonders Menschen mit Lern-Schwierigkeiten brauchen kurze Sätze, einfache Wörter und leichte Grammatik.(Use Clear and Understandable Content | Cognitive Accessibility Objective | WAI | W3C)
Ab 2025 müssen viele Technologie-Produkte und Dokumente barrierefrei sein.Das steht im European Accessibility Act.
Die EU-Norm EN 301 549 enthält dazu technische Regeln.Sie schreibt vor: Texte müssen verständlich sein.Das betrifft zum Beispiel die Sprache, Abkürzungen und Fach-Wörter.
Auch Benutzer-Handbücher und Gebrauchs-Anleitungen müssen verständlich sein.Das gilt, wenn sie Teil eines Produkts sind.
Schon jetzt gibt es Regeln für die Sicherheit von Produkten.Diese verlangen: Anleitungen müssen klar und verständlich sein.Das hilft allen Nutzern, auch ohne Spezial-Wissen.Beispiel: Die EU-Maschinen-Richtlinie verlangt klare Betriebs-Anleitungen.
In Bereichen mit hohen Sicherheits-Anforderungen ist klare Sprache besonders wichtig.Das gilt in der Industrie, im Transport und im Militär.
Arbeitgeber müssen nach dem Arbeits-Schutz-Recht ihre Mitarbeiter „verständlich und praxisnah“ unterweisen.(Unterweisung — bgetem.de - BG ETEM)
Betriebs-Anweisungen müssen verständlich sein.Sonst steigt das Unfall-Risiko.(BGHM: § 31 Besondere Unterweisungen)
Diese Prinzipien sind das Ziel der Leichten Sprache.Alle Menschen sollen Infos verstehen.Nur so können sie richtig handeln.
Behördenkommunikation, Industrie, Militär
Ob in der Bundeswehr, im Zivilschutz oder in Industriebetrieben – barrierefreie Kommunikation gewinnt auch hier an Bedeutung.
Als Teil des öffentlichen Dienstes unterliegt z.B. die Bundeswehr den Vorgaben des BGG und der BITV für externe Kommunikation. So bietet die Bundeswehr-Website Teile ihres Angebots (etwa Grundinformationen oder Beschwerdewege) in Leichter Sprache an, um auch Menschen mit Lernschwierigkeiten einen Zugang zu ermöglichen.
In der Katastrophen- und Notfallkommunikation werden zunehmend leicht verständliche Warnmeldungen und Broschüren eingesetzt, damit im Ernstfall alle Bevölkerungsteile (auch Menschen mit intellektuellen Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen) die Anweisungen begreifen. Hier steht die Inklusion im Bevölkerungsschutz im Vordergrund, oft in Umsetzung der UN-BRK Artikel 21 (Zugang zu öffentlicher Information).
In der Produktion und Fertigung ist Verständlichkeit ein Qualitätsfaktor:
Technische Prozesse und Arbeitsschutzregeln müssen so formuliert sein, dass auch Mitarbeiter mit Leseschwierigkeiten sie verstehen. Gesetze und Berufsgenossenschafts-Regeln verlangen „anschauliche und nachvollziehbare“ Unterweisungen für alle Beschäftigten (Unterweisung — bgetem.de - BG ETEM).
Das schließt z.B. ein, bei Bedarf einfache Sprache oder Übersetzungen einzusetzen, etwa wenn Mitarbeitende geringe Deutschkenntnisse haben (Unterweisung | Arbeiterkammer).
Große Industriekonzerne integrieren daher Leichte/Einfache Sprache in ihre Sicherheitsdokumente und Schulungsmaterialien, um Fehlbedienungen und Missverständnisse zu vermeiden.
Selbst komplexe Normen müssen manchmal „übersetzt“ werden:
Die internationale Norm ISO 45001 (Arbeitsschutz) betont, dass die Verständlichkeit von Informationen Teil der Sicherheit ist – eine Vorgabe, die praktisch durch vereinfachte Sprache erfüllt werden kann.
Insgesamt zeigt sich, dass klare, barrierefreie Kommunikation in allen Branchen – von Verwaltung über Militär bis Fertigung – inzwischen als Notwendigkeit erkannt wird, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen und alle Zielgruppen zu erreichen.
Ob in der Bundeswehr, im Zivilschutz oder in Industrie-Betrieben: barrierefreie Kommunikation wird immer wichtiger.
Die Bundeswehr ist Teil des öffentlichen Dienstes.Deshalb gelten für sie die Regeln des BGG und der BITV.Diese Regeln betreffen die externe Kommunikation.Zum Beispiel bietet die Bundeswehr-Website Teile ihres Angebots in Leichter Sprache an.So können auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten die Infos verstehen.
Auch in der Katastrophen- und Notfall-Kommunikation wird Leichte Sprache immer wichtiger.Warn-Meldungen und Broschüren müssen leicht verständlich sein.Nur so kann im Notfall jeder die Anweisungen verstehen.Das gilt besonders für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten oder geringen Sprach-Kenntnissen.Hier geht es um Inklusion im Bevölkerungs-Schutz.Diese Maßnahme setzt Artikel 21 UN-BRK um.
Auch in der Produktion und Fertigung ist Verständlichkeit wichtig.
Technische Abläufe und Arbeits-Schutz-Regeln müssen so geschrieben sein, dass alle Mitarbeiter sie verstehen.Das gilt auch für Menschen mit Lese-Schwierigkeiten.Gesetze und Berufsgenossenschafts-Regeln verlangen deshalb anschauliche und klare Unterweisungen.(Unterweisung — bgetem.de - BG ETEM)
Das bedeutet: Bei Bedarf müssen Unternehmen einfache Sprache oder Übersetzungen nutzen.Das gilt zum Beispiel, wenn Mitarbeiter geringe Deutsch-Kenntnisse haben.(Unterweisung | Arbeiterkammer)
Viele große Industrie-Firmen nutzen deshalb Leichte oder Einfache Sprache.So können Sicherheits-Dokumente und Schulungs-Materialien besser verstanden werden.Das hilft, Fehl-Bedienungen und Missverständnisse zu vermeiden.
Auch komplizierte Normen müssen manchmal erklärt werden.
Die internationale Norm ISO 45001 betrifft den Arbeits-Schutz.Sie betont: Verständlichkeit ist ein wichtiger Teil der Sicherheit.Diese Regel kann durch einfache Sprache umgesetzt werden.
Es zeigt sich: Barrierefreie Kommunikation wird in allen Branchen immer wichtiger.Das gilt für die Verwaltung, das Militär und die Industrie.So erfüllen Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten.Gleichzeitig erreichen sie mehr Menschen.
EU-Richtlinien und internationale Vorgaben
Die Europäische Union treibt die Umsetzung von Leichter Sprache durch mehrere Rechtsakte voran. Bereits 2016 wurde die EU-Webseitenrichtlinie 2102/2016 erlassen, die öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Websites und mobilen Apps barrierefrei zu gestalten.
Alle EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich etc.) haben daraufhin nationale Gesetze erlassen (z.B. BITV 2.0, Web-Zugänglichkeits-Gesetz) mit der Pflicht, wichtige Inhalte auch in Leicht- oder Einfacher Sprache anzubieten (Gesetzliche Grundlagen - Einfache Sprache | Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?).
Die Richtlinie verlangt zwar nicht pauschal, ganze Websites in Leichter Sprache zu verfassen, wohl aber, dass essentielle Navigations- und Inhaltsinformationen leicht verständlich aufbereitet werden (Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Leichte Sprache).
Zudem muss eine Barrierefrei-Erklärung verfügbar sein, die u.a. auf vorhandene Angebote in Leichter Sprache verweist. Diese Transparenz soll sicherstellen, dass Nutzer mit Behinderungen oder sonst eingeschränkten Lese- und Verständnisschwierigkeiten schnell erfahren, wo vereinfachte Infos zugänglich sind.
European Accessibility Act
Noch umfassender ist der European Accessibility Act (2019/882), der bis 2025 in nationales Recht umgesetzt sein muss (durch BFSG, BaFG etc.):
Er verpflichtet zahlreiche Wirtschaftsbereiche (Privatsektor) zur Barrierefreiheit – von E-Commerce und Bankdiensten über Verkehrs- und Telekommunikationsdienste bis zum E-Book-Handel (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken). Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte/Dienstleistungen “für Menschen mit Behinderungen […] ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind” (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken) .
Dazu gehört neben technischer Zugänglichkeit auch die Verständlichkeit der Informationen.
Der Accessibility Act und die daraus resultierenden Gesetze binden erstmals private Unternehmen rechtlich – eine bedeutende Ausweitung gegenüber früheren Pflichten, die meist nur für Behörden galten.
Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert werden (bis zu 100.000€ in Deutschland) (Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.).
Wichtig ist: Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände können die Einhaltung einklagen, was den Druck auf Unternehmen erhöht (Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.).
Die EU-Maßnahmen stehen im Einklang mit internationalen Vorgaben wie der UN-BRK, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Somit gibt es ein abgestimmtes Regelwerk vom globalen Übereinkommen bis zur lokalen Verordnung, das Leichte Sprache als Bestandteil von Barrierefreiheit fördert.
Seit kurzem gibt es auch ein Europa-weites Symbol für Leichte Sprache (Easy-to-Read-Logo nach Inclusion Europe) – öffentliche Einrichtungen kennzeichnen damit oft Inhalte, die in einfacher Sprache bereitgestellt sind. (Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Leichte Sprache)
Die Europäische Union macht neue Regeln für Leichte Sprache.
Schon 2016 wurde die EU-Webseiten-Richtlinie 2102/2016 beschlossen.Sie sagt: Öffentliche Stellen müssen ihre Webseiten und Apps barrierefrei machen.
Alle EU-Länder (zum Beispiel Deutschland, Österreich) haben dazu Gesetze erlassen.Das sind zum Beispiel die BITV 2.0 oder das Web-Zugänglichkeits-Gesetz.Diese Gesetze sagen: Wichtige Inhalte müssen auch in Leichter oder Einfacher Sprache angeboten werden.(Gesetzliche Grundlagen - Einfache Sprache | Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?)
Die Richtlinie verlangt nicht, dass ganze Webseiten in Leichter Sprache geschrieben sind.Aber wichtige Infos und die Navigation müssen leicht verständlich sein.(Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Leichte Sprache)
Außerdem muss eine Barrierefrei-Erklärung auf der Webseite sein.Diese muss zeigen, wo es Infos in Leichter Sprache gibt.
Noch strenger ist der European Accessibility Act (2019/882).Bis 2025 müssen alle EU-Länder ihn in nationales Recht umsetzen.
Er gilt für viele Wirtschafts-Bereiche: E-Commerce, Banken, Verkehr, Telekommunikation und den E-Book-Handel.(Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken)
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienste barrierefrei sind.Sie müssen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.(Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken)
Dazu gehört nicht nur Technik.Auch die Verständlichkeit der Informationen ist wichtig.
Zum ersten Mal gilt eine solche Regel auch für private Unternehmen.Früher mussten nur Behörden barrierefrei sein.
Verstöße können teuer werden.In Deutschland sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich.(Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.)
Nicht nur einzelne Kunden können klagen.Auch Verbände dürfen eine Klage einreichen.Das macht den Druck auf Unternehmen noch größer.(Was man jetzt bei der Barrierefreiheit tun muss.)
Diese Regeln passen zu internationalen Vorgaben wie der UN-BRK.Die UN-BRK wurde von der EU und ihren Mitgliedsstaaten unterzeichnet.So gibt es eine einheitliche Regelung – von der UN bis zu den lokalen Gesetzen.
Leichte Sprache ist ein Teil der Barrierefreiheit.
Seit kurzem gibt es ein europaweites Symbol für Leichte Sprache.Es heißt Easy-to-Read-Logo und kommt von Inclusion Europe.Viele Behörden nutzen es, um Texte in Leichter Sprache zu kennzeichnen.(Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Leichte Sprache)