Rechtssicherheit durch Leichte Sprache
In Deutschland verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zusammen mit der BITV 2.0 Behörden, Informationen in einfacher und verständlicher Sprache bereitzustellen. Ab Juni 2025 werden diese Anforderungen noch strenger, mit deutlich erhöhten Strafmaßnahmen für Verstöße.
Auch in Österreich und der Schweiz existieren vergleichbare Regelungen, die den barrierefreien Zugang zu Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sicherstellen. Darüber hinaus sind nicht nur öffentliche Stellen betroffen: Private Unternehmen, Banken, Versicherungen und Bildungseinrichtungen, die Informationen an ein breites Publikum herausgeben, stehen unter steigendem Druck, barrierefreie Kommunikation umzusetzen, um Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen ihrer Kunden und Stakeholder zu stärken.
Details zum Thema: Rechtliche Aspkete und Implikationen
In Deutschland gibt es das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG).Zusammen mit der BITV 2.0 verpflichtet es Behörden, Infos einfach und verständlich zu machen.Ab Juni 2025 werden die Regeln noch strenger.Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Strafen rechnen.
Auch in Österreich und der Schweiz gibt es solche Gesetze.Sie sorgen dafür, dass Menschen mit Lern-Schwierigkeiten Infos leichter verstehen.Doch nicht nur Behörden sind betroffen.Auch Firmen, Banken, Versicherungen und Schulen müssen barrierefrei kommunizieren.So vermeiden sie Probleme und gewinnen das Vertrauen ihrer Kunden.
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Nationale & internationale Regelungen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland schreibt vor, dass amtliche Informationen in einfacher, verständlicher Sprache vorliegen müssen. Ergänzt wird dies durch die BITV 2.0, die explizit die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache auf Behörden-Webseiten fordert. In Österreich, im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien, und in der Schweiz setzen offizielle Stellen verstärkt auf barrierefreie Kommunikation.
Auch Internationale Abkommen, insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), fordern den barrierefreien Zugang zu Informationen. Diese globalen Standards werden durch EU-Webseitenrichtlinien weiter untermauert und garantieren, dass Leichte Sprache als zentraler Bestandteil moderner, inklusiver Kommunikation anerkannt ist.
Nationale Regelungen sind somit eingebettet in einen europaweiten und globalen Trend zur Inklusion.
Diese gesetzlichen Regelungen bilden die Grundlage für eine inklusive Informationspolitik, die allen Bürgern den gleichen Zugang ermöglicht.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG) in Deutschland verlangt, dass amtliche Infos einfach und verständlich sind.Die BITV 2.0 ergänzt dies und fordert Leichte Sprache auf Behörden-Webseiten.Auch in Österreich und der Schweiz setzen Behörden verstärkt auf barrierefreie Kommunikation.
Internationale Abkommen wie die UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) verlangen barrierefreien Zugang zu Infos.EU-Regeln verstärken dies und sorgen dafür, dass Leichte Sprache als wichtiger Teil moderner und inklusiver Kommunikation anerkannt ist.
Nationale Gesetze sind damit Teil eines europaweiten und globalen Trends zur Inklusion.
Diese Regeln sorgen dafür, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu Informationen haben.
Haftungsrisiken & rechtliche Folgen
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die die Vorgaben zur barrierefreien Kommunikation missachten, laufen erhebliche rechtliche Risiken. Ab Juni 2025 werden Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen, wie sie im BGG und der BITV 2.0 festgelegt sind, mit deutlich höheren Bußgeldern belegt. Zusätzlich drohen Reputationsschäden, wenn Behörden und Unternehmen in der Medienberichterstattung negativ auffallen.
Zudem kann die Geschäftsführung zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch unverständliche Informationen nachweislich Schäden entstehen. Proaktive Maßnahmen und der konsequente Einsatz verständlicher, einfacher Sprache minimieren diese Risiken und senden ein positives Signal an Kunden und Öffentlichkeit.
Details zum Thema: Rechtliche Aspekte und Implikationen
Diese Vorgaben verlangen einfache und verständliche Sprache, nicht ausschließlich formale Leichte Sprache. LS-Media unterstützt Behörden und Unternehmen dabei mit Einfacher Sprache nach DIN 8581-1. Mehr zum Unterschied.
Unternehmen und Behörden müssen barrierefreie Kommunikation umsetzen.Wer das nicht tut, riskiert hohe Strafen.Ab Juni 2025 werden Verstöße gegen das BGG und die BITV 2.0 strenger geahndet.Zusätzlich kann ein schlechtes Image drohen, wenn Medien darüber berichten.
Auch die Geschäfts-Leitung kann haftbar gemacht werden, wenn unverständliche Infos Schäden verursachen.Verständliche, einfache Sprache hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden und zeigt Verantwortung gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit.
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